Fachbereich II: „Ehe – Familie – Partnerschaft“

Vortrag zum Sozialdienst der Bundeswehr

Frau RAR`in Dorothea Tomann stellt bei der letzten Sitzung des Fachbereiches II den Sozialdienst der Bundeswehr, seine Aufgaben und Möglichkeiten vor.

Da es viele Überschneidungen bei den Familienthemen gibt, lag es nahe, dass sich der Fachbereich Ehe-Familie-Partnerschaft ein Bild über die Arbeit des Sozialdienstes der Bundeswehr macht. Beim Familienfest des Standorts Euskirchen in 2024 lernte ich Frau RAR`in Tomann kennen und es reifte die Idee, sie zu einer unserer Fachbereichssitzungen nach Berlin einzuladen.

Frau RAR`in Tomann ist im BwDLZ Bonn als Sozialarbeiterin tätig. Sie bringt Erfahrungen als Sozialarbeiterin, Systemische Beraterin, Case Managerin, Stresspräventionstrainerin und Verfahrensbeistand in FamG Verfahren mit.

Dem Fachbereich Ehe-Familie-Partnerschaft ist es wichtig zu wissen, wie man sich gegenseitig unter den Netzwerkpartnern unterstützen kann. Dabei muss natürlich diejenige Person im Vordergrund stehen die eine Hilfe benötigt.

Der Sozialdienst der Bundeswehr wurde als Ausdruck der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und Arbeitgebers Bundeswehr eingerichtet.

Der Sozialdienst der Bundeswehr und der KRISENKOMPASS (Fachbereich Ehe-Familie-Partnerschaft) sind Partner im Netzwerk der Hilfe.

Vereinfachte Darstellung des Netzwerks der Hilfe

Abb.: Vereinfachte Darstellung des Netzwerks der Hilfe

Mit mehr als 300 qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an über 90 Standorten im In- und Ausland beraten und unterstützen wir Sie in allen sozialen Angelegenheiten.

Der Sozialdienst berät alle Soldatinnen und Soldaten aller Statusgruppen, zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr, Pensionäre und Rentner, Familienangehörige und Hinterbliebene. Die Beratung erfolgt nach telefonischer Absprache auf der Hardthöhe, in der Kaserne, zu Hause, in Kliniken, …

Gesetzliche Grundlagen:

Fürsorgepflicht des Dienstherrn und Arbeitgebers Bundeswehr

  • 78 BGB: Der Dienstherr hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen. Er schützt die Beamtinnen und Beamten bei ihrer amtlichen Tätigkeit und in ihrer Stellung.
  • 31 SG: Der Bund hat im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Berufssoldaten und des Soldaten auf Zeit sowie ihrer Familien, auch für die Zeit nach Beendigung des Dienstverhältnisses, zu sorgen.

Er hat auch für das Wohl des Soldaten zu sorgen, der freiwilligen Wehrdienst nach   § 58 b oder Wehrdienst nach Maßgabe des Vierten oder Fünften Abschnittes oder des Wehrpflichtgesetzes leistet; die Fürsorge für die Familie des Soldaten während des Wehrdienstes und seine Eingliederung in das Berufsleben nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst werden gesetzlich geregelt.

Alle Vorgesetzten tragen dafür Sorge, dass Bundeswehrangehörige Leistungen und Hilfeleistungen aus dem sozialen Bereich zeitgerecht und umfassend in Anspruch nehmen können (ZDV A-2641/1).

Beratung:

Fachliche Zuständigkeit der Aufgaben:

Sozialdienst der Bw= Sozialberatung + Sozialarbeit

Aufstellung der Fachlichen Zuständigkeit und Aufgaben des Sozialdienstes der Bundeswehr

Abb.: Aufstellung der Fachlichen Zuständigkeit und Aufgaben des Sozialdienstes der Bundeswehr

Themen der Sozialberatung:

  • Sozialversicherungs- und Versorgungsrecht
  • Leistungen der Pflegeversicherung
  • Beratung werdender Eltern
  • Soziale Absicherung bei besonderer Auslandsverwendung
  • Hinterbliebenenberatung und Fürsorge in Todesfällen
  • Beihilfe, Wehrdienstbeschädigung und deren Versorgung

Themen der Sozialarbeit:

  • Persönliche und familiäre Angelegenheiten
    • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
    • Teilzeitbeschäftigung und flexible Arbeitszeitmodelle
    • Kinderbetreuung
    • Schulprobleme
    • Erziehungsschwierigkeiten
    • Beziehungsprobleme
    • Trennung und Scheidung
  • Wirtschaftliche Schwierigkeiten
    • Ursachen von Verschuldung und Überschuldung klären
    • Haushaltsplan erstellen
    • Existenzsichernde Maßnahmen bei Räumung oder Pfändung
    • Erstellung von Zahlungsplänen
    • Beantragung von Spenden
  • Suchtberatung
    • Legale und illegale Drogen
    • Stoffungebundene Abhängigkeiten
    • Beratung von Betroffenen und Angehörigen
    • Krisenintervention
    • Nachsorge und Wiedereingliederung
    • Beratung und Schulung von Vorgesetzten
  • Gesundheitliche Probleme
    • Rehabilitation
    • Berufliche Wiedereingliederung
    • Allgemeine Pflegeberatung
    • Vollmachten und Patientenverfügungen
  • Dienstliche Probleme
    • Anträge auf Versetzung/ Entlassung aus persönlichen, beruflichen oder wirtschaftlichen Härtefällen
    • Konflikte im Arbeitsbereich (Mobbing)
    • Überforderung oder Unterforderung am Arbeitsplatz
  • Auslandseinsatz Vor- und Nachberatung
    • Soziale Absicherung, Vorbereitung im persönlichen Bereich
    • Unterstützung der Familienbetreuungsorganisationen im In- und Ausland
    • Rekreation Maßnahme im Ausland
    • Nachbereitungsseminar nach besonderen Einsatzvorkommnissen
    • Ansprechpartner bei Belastungsreaktionen

Hilfemöglichkeiten orientieren sich an der individuellen Situation:

  • Einzelgespräch
  • Sprechstunden
  • Fortbildungsveranstaltungen
  • Unterrichte / Seminare
  • Formulierungshilfen
  • Stellungnahmen

Zusammenarbeit:

Der Sozialdienst der Bundeswehr arbeitet mit den verschiedensten Einrichtungen und Personen zusammen. Besonders mit den Truppenärzten, Truppenpsychologen und der Militärseelsorge, diese bilden das Psycho-soziale Netzwerk (PSN).

Tafel zur Veranschaulichung der Zusammenarbeit im Psychosozialen Netzwerk der Hilfe

Abb.: Tafel zur Veranschaulichung der Zusammenarbeit im Psychosozialen Netzwerk der Hilfe

Kaltstartakte: Vorsorgemappe und Checkliste

Nach einer Alarmierung reaktionsschnell, ohne große Verzögerung verlegbar und einsatzbereit sein – das bedeutet Kaltstartfähigkeit. Die Kaltstartakte bietet Grundlage und Orientierung bei der persönlichen Vorbereitung.

„An wen können sich Angehörige oder nahestehenden Personen wenden, wenn Bundeswehrangehörige kurzfristig etwa im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung verlegt werden?“ „Wie regelt man Sorgerechtsfragen?“ „Was muss finanziell geregelt sein?“ „Wer hat Zugriff auf die digitalen Konten und Netzwerke?“

Jeder sollte bereits früh genug seine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vorbereiten. Denn jeder kann auch im Zivilleben durch einen Unfall, eine Erkrankung oder durch das Nachlassen der geistigen Fähigkeiten im Alter in eine Situation geraten, seine rechtlichen oder medizinischen Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch teilweise selbst erledigen zu können.

Die Kaltstartakte nimmt diese und andere Fragestellungen von Bundeswehr-angehörigen auf und liefert pragmatische wie rechtlich fundierte Hilfestellungen beispielsweise durch Musterformulare zum Ausfüllen. Ziel ist es, die Bundeswehr-angehörigen darin zu unterstützen, sich mit dem Thema der individuellen Einsatz-bereitschaft insbesondere im Hinblick auf ihre private Situation und im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Dienst auseinanderzusetzen und ausreichende Vorbereitungen zu treffen.

Der Fachbereich Ehe-Familie-Partnerschaft stellt im KRISENKOMPASS zur Betreuung bereits einige Informationen und einen Link bereit, um schnell an wichtige Unterlagen im Rahmen der Vorsorge zu gelangen.

Unter dem folgenden Link auf die Webseite des Bundesministeriums der Justiz findet man folgende Unterlagen:

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • Rechtliche Betreuung
  • Ehegattennotvertretung

Selbstverständnis der Arbeit des Sozialdienstes der Bundeswehr:

Selbstverständnis der Arbeit des Sozialdienstes der Bundeswehr

Abb.: Selbstverständnis der Arbeit des Sozialdienstes der Bundeswehr

Mehr Informationen zum Sozialdienst der Bundeswehr:

QR-Code-Verweis auf Informationsseite zum Sozialdienst der Bundeswehr

Abb.: QR-Code-Verweis auf Informationsseite zum Sozialdienst der Bundeswehr

Das Foto zeigt den Vorsitzenden des Fachbereiches II: OTL Walter Raab
Geschrieben von
Walter Raab

OTL Walter Raab ist seit 2013 Vorsitzender des Fachbereiches II „Ehe, Familie und Partnerschaft“ und beleuchtet aktuelle Themen zu Familie und Dienst.

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