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Weiterführende Informationen
Die Anforderungen an Sie sind groß!
Allem und jedem gerecht zu werden, fordert und erfordert oft ein Übermaß an persönlichem Einsatz und Kraft.
Man hat das Gefühl, der Tag müsste, um alles schaffen zu können, viel mehr Stunden haben.
- Versorgung, Betreuung und Erziehung des Kindes oder der Kinder
- Unterstützung bis mögliche Pflege von Angehörigen
- Sicherung des Einkommens
- Haushalt und anderes mehr …
- Schicht-, Abend- und Nachtdienste
- Überstunden
- Akute Erkrankung von Kindern und/ oder Alleinerziehenden
- Je stabiler und funktionierender das soziale Netz – einschließlich guter Kinderbetreuung – ist, um so besser geht es Kindern und Erziehenden.
- Je verständnisvoller ein Vorgesetzter, eine Vorgesetzte ist, um so leichter lässt sich manche Alltagsproblematik bewältigen.
- Als enorm hilfreich stellt sich die langfristige Planbarkeit von Abwesenheit für Lehrgangszeiten oder für Einsatzzeiten dar.
Tipp
Familienservice
Die Aufgaben der Beauftragten umfassen alle Themen- und Handlungsfelder, die unmittelbar oder mittelbar eine Relevanz für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Dienst haben. Grundsätzlich gehören folgende Themenkomplexe zum Aufgabenbereich:
Hilfe und Unterstützung für Bundeswehrangehörige und deren Familie
Von Bundeswehrangehörigen wird eine hohe Mobilität und Einsatzbereitschaft verlangt. Sie sind durch Versetzungshäufigkeit, Einsatzzeiten und Lehrgangszeiten oftmals sehr belastet. Das hat vielfältige Auswirkungen auf Ehe, Partnerschaft und Familie. Sie dürfen zuverlässige und fürsorgliche Unterstützung ihres Arbeitgebers Bundeswehr bei der Gewährung der Vereinbarkeit erwarten.
Soldatinnen und Soldaten, Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte sollen ihre Arbeitszeit flexibler und individueller als bisher gestalten können. In Phasen hoher Arbeitsbelastung sollen sie künftig ein Zeitguthaben auf einem Langzeitkonto ansparen und dieses später ohne finanzielle Nachteile, zum Beispiel für Kinderbetreuung oder Pflege, Weiterbildung oder Freizeit, einsetzen können.
Staatssekretär Hoofe und der Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesministerium der Verteidigung haben am 16. September 2015 eine Rahmendienstvereinbarung zur Erprobung und Nutzung von Langzeitkonten durch Beamtinnen und Beamte unterzeichnet. Hiermit wurde die Möglichkeit geschaffen, Langzeitkonten für die Beamtinnen und Beamten in den Dienststellen der Bundeswehr einzuführen. Dazu bedarf es weiterer Dienstvereinbarungen mit den jeweils örtlichen Personalvertretungen.
Als Bestandteil der Zentralen Dienstvorschrift A-1420/34 (Anwendung der Verordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten) sind am 1. Januar 2016 die notwendigen Ausführungsbestimmungen zu Langzeitkonten der Soldatinnen und Soldaten in Kraft getreten.
Am 18. Juni 2018 wurde die ab dem Folgetag gültige Dienstvereinbarung zur Nutzung und Erprobung von Langzeitkonten für Tarifbeschäftigte von Staatssekretär Hoofe und dem HPR unterzeichnet. Ab dem 1. Oktober 2018 ist der Abschluss konkreter individueller Vereinbarungen vor Ort auf der Grundlage der Dienstvereinbarungen möglich.
Die rechtlichen Grundlagen für die Maßnahmen sind damit abschließend geschaffen, die Erprobungsphase dauert noch bis zum 31. Dezember 2020 an.
Weiterführende Intranet-Informationen:
A-1420/34
(Anwendung der Verordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten)
Dienstvereinbarung Tarifbeschäftigte (Intranet BMVg)
Weiterführende externe Links:
Weiterführende Dokumente:
Ein neu eingerichtetes Dienstposteninformationsportal soll alle Angehörigen der Bundeswehr über Stellen und Verwendungsmöglichkeiten im In- und Ausland informieren.
Das Dienstposteninformationsportal ist seit dem 24. September 2015 online und wurde kontinuierlich – auch aufgrund einer Vielzahl eingebrachter Anregungen und Verbesserungsvorschläge der Nutzenden – weiterentwickelt.
Weiterführende Intranet-Informationen:
Dienstposteninformationsportal
Weiterführende externe Links:
Kinderbetreuung
Die Bundeswehr setzt sich das Ziel, die vorhandenen Angebote einer flexiblen Kinderbetreuung für Angehörige der Bundeswehr in der Fläche bedarfsgerecht anzupassen. Handlungsmöglichkeiten reichen vom Erwerb von Belegrechten bis zum Aufbau von Großtagespflegen. In Ausnahmefällen kann bei entsprechendem Bedarf auch die Einrichtung einer bundeswehrnahen Kindertagesstätte eine Option sein.
Der Bedarf an Kinderbetreuungsmaßnahmen ist naturgemäß ein fortwährender Prozess, Lücken werden geschlossen oder tun sich an anderer Stelle wieder auf. Bisher konnten über 490 Belegrechte an 26 Bundeswehrstandorten, mehr als 110 Kinderbetreuungsplätze in Tages- oder Großtagespflegestellen an 15 Bundeswehrstandorten und 262 Kinderbetreuungsplätze in vier bundeswehrnahen Kindertagesstätten durch die Beauftragte für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Dienst in der Bundeswehr erworben oder eingerichtet werden. Eine weitere Kinderbetreuungseinrichtung mit 46 Kinderbetreuungsplätzen befindet sich am Bundeswehrkrankenhaus Berlin im Bau. Durch die Ersatzneubaumaßnahme für die Kita Regenbogenhaus auf der Hardthöhe in Bonn können 92 Kinderbetreuungsplätze erhalten und weitere acht Kinderbetreuungsplätze geschaffen werden.
Weiterführende Intranet-Informationen:
Zentrale Dienstvorschrift A-2640/22 Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften
Zentralerlass
B-2640/13 Vereinbarkeit von Beruf und Familie für zivile Beschäftigte
Zentrale
Dienstvorschrift A-2645/5 (Kinderbetreuung)
Weiterführende externe Links:
Unterstützung aus einer Hand – Ansprechstelle am Standort
Info-Punkt am Standort
An jedem Standort der Bundeswehr wird für alle Bundeswehr-Angehörigen und deren Familien eine „Unterstützung aus einer Hand“ angeboten. Ihr Ansprechpartner vor Ort hilft und weiß, wer all Ihre Fragen kompetent beantworten und hilfreiche Tipps und Hinweise geben kann.
Der Info-Punkt dient den Bundeswehrangehörigen und deren Familien als zentrale Ansprechstelle an einem Standort oder einem Standortbereich. Hier werden alle Informationen darüber gebündelt, welche internen und externen Angebote sozialer Dienstleistungen regional verfügbar sind. Eine fachliche Beratung findet allerdings nicht statt, sondern hier werden über die richtigen Zuständigkeiten, Sprechzeiten, telefonische Erreichbarkeiten und so weiter informiert.
- Zentralerlass B-2645/2 „Unterstützung aus einer Hand“
- Vorläufige Regelung „Einrichtung und Betrieb von Info-Punkten“ des KdoSKB
Autonomie
Die Bundeswehr will die Möglichkeiten für zeitlich mobiles und ortsunabhängiges Arbeiten zügig und deutlich stärken.
Mit Langzeitarbeitskonten können Bundeswehrbeschäftigte in Zeiten höherer Arbeitsbelastung Zeitguthaben aufbauen.
Die angesparte Zeit kann dann – der persönlichen Lebenssituation angepasst und ohne finanzielle Einbußen – zum Beispiel für Kinderbetreuung oder Pflege, zur Weiterbildung oder zum Abbau von Belastungsspitzen eingesetzt werden. Mit deutlich erleichterten Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung oder Telearbeit lassen sich berufliche und familiäre Verpflichtungen in unterschiedlichen Lebensphasen besser miteinander vereinbaren. Darüber hinaus wollen wir Führen in Teilzeit fördern.
Telearbeit
Zeitgemäße Arbeitsmodelle und flexiblere Arbeitszeiten ermöglichen in vielen Fällen erst, dass Beschäftigte ihre beruflichen Aufgaben und ihre persönlichen Interessen sachgerecht miteinander verbinden können. Durch Telearbeit erhalten Bundeswehrangehörige Flexibilität durch mehr Souveränität in der Wahl des Arbeitsortes und der Arbeitszeit.
Die Telearbeit ermöglicht dem Bundeswehrangehörigen, ihre Arbeitsleistung auch am häuslichen Arbeitsplatz in der privaten Wohnung zu vereinbarten Präsenzzeiten sowie im Rahmen selbstbestimmter Arbeitszeit zu erbringen. Die so gewonnene Flexibilität trägt dazu bei, dass Beruf und Dienst besser auf familiäre Verpflichtungen und Verantwortungen abgestimmt werden können.
Telearbeit ist als Angebot der Dienststelle an alle Beschäftigten zu verstehen, für das keine besonderen Antragsgründe vorliegen müssen. Ansprechpartner zum Antrag auf Telearbeit und zum weiteren Verfahren ist der Vorgesetzte.
Weiterführende Dokumente:
Ortsunabhängiges Arbeiten
Im Rahmen eines vorübergehenden ortsunabhängigem Arbeiten kann Bundeswehrangehörigen in familiären Notsituationen kurzfristig und unbürokratisch geholfen werden.
In Situationen, in denen beispielsweise Familienangehörige von Bundeswehrangehörigen nicht oder nur unzureichend betreut werden können, oder die vorübergehende Anwesenheit von Pendlern bzw. Pendlerinnen zwingend zu Hause erforderlich ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Verpflichtung zur Dienst-/Arbeitsleistung in der Dienststelle individuell angepasst und notwendige mobile IT-Ausstattungen bereitgestellt werden.
Ansprechpartner zum Antrag auf ortsunabhängiges Arbeiten und zum weiteren Verfahren ist der Vorgesetzte.
Ein vereinfachtes und deutlich gestrafftes Genehmigungsverfahren für Telearbeit macht, unabhängig von Laufbahn und Statusgruppe, Tätigkeiten für die Bundeswehr örtlich und zeitlich flexibler und damit attraktiver. Die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf/Dienst wird zusätzlich durch die Bereitstellung von rund 3.000 mobilen IT-Arbeitsplatzausstattungen (Laptops) gefördert, mit denen insbesondere die Belastungen temporärer familiärer Notsituationen (z.B. Betreuungsengpässe) abgefedert werden können (ortsunabhängiges Arbeiten).
Die Zentrale Dienstvorschrift A-2645/1 „Telearbeit“ trat am 11. November 2015 in Kraft. Damit wurden die Rahmenbedingungen geschaffen, das Antrags- und Einrichtungsverfahren für Telearbeitsplätze auf insgesamt drei Monate zu verkürzen. Im Rahmen einer Vertragsanpassung sind hierzu die Leistungsverpflichtungen der BWI GmbH erhöht worden. Aufgrund eines unverändert hohen Antragsaufkommens kommt es derzeit allerdings noch zu Verzögerungen bei der technischen Einrichtung von Telearbeitsplätzen. Für das ortsunabhängige Arbeiten in familiären Notsituationen (Zentralerlass B-2645/4) sind bis Ende 2015 bundeswehrweit insgesamt rund 3.000 Laptops in 350 Laptop-Pools verteilt worden. Ende 2016 wurden darüber hinaus zusätzlich 3.000 Mobiltelefone für eine verbesserte mobile Erreichbarkeit bereitgestellt.
Weiterführende Intranet-Informationen:
Zentrale Dienstvorschrift A 2645/1 "Telearbeit"
Fachinformation BMVg zur Telearbeit / Fact Sheet (BMVg)
Informationen zur technischen Realisierung Telearbeit (BAAINBw)
Zentrales Antragsmanagement Telearbeit (Intranet BAPersBw)
Zentralerlass B- 2645/4 "Ortsunabhängiges Arbeiten"
Zusätzliche Laptops: Mobiles Arbeiten in Ausnahmesituationen möglich
Führen in Teilzeit
Derzeit gibt es nur wenige teilzeitbeschäftigte Führungskräfte. Wir wollen Führen in Teilzeitbeschäftigung sowohl beim zivilen Personal als auch bei Soldatinnen und Soldaten fördern. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass künftig Soldatinnen und Soldaten eine Teilzeitbeschäftigung bewilligt werden kann, ohne dass hierfür der Nachweis der Erfüllung besonderer Familienpflichten zu erbringen wäre. Die rechtlichen Voraussetzungen sollen dafür geschaffen werden. Darüber hinaus werden zivile Teilzeitkräfte bei der Ausschreibung von Führungsaufgaben stärker berücksichtigt.
Mit der Änderung des Soldatengesetzes und der Soldatinnen- und Soldatenteilzeitbeschäftigungsverordnung im Rahmen des „Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr“ und der Zentralen Dienstvorschrift A-1330/55 (Personalführung bei Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten) ist die Maßnahme zum 1. Januar 2016 rechtlich abschließend umgesetzt.
Die Zentralvorschrift zur Nutzung von militärischen Kompensationsdienstposten bei Teilzeitbeschäftigungen ist seit dem 17. Mai 2016 in Kraft.
Weiterführende Intranet-Informationen:
A-1330/55 Personalführung bei Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten
A1-1330/0-5004 (Nutzung von militärischen Kompensationsdienstposten bei Teilzeitbeschäftigungen)
Teilzeitbeschäftigung während des Anspruchs auf Elternzeit
Die Bundeswehr will für ihre Beschäftigten in besonders sensiblen Familienphasen mehr zeitliche Flexibilität bieten. Deswegen sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen der Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten während des Zeitraums ihres Anspruchs auf Elternzeit verbessert werden. In dieser sensiblen Zeit sollen die Soldatinnen und Soldaten grundsätzlich nicht zu Auslandsverwendungen herangezogen werden oder an Übungen teilnehmen müssen. In diesen Fällen bedarf es für die Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung (oder wirkungsgleiche Entscheidungen) eines Zustimmungsvorbehalts des Bundesministeriums der Verteidigung. In dieser Phase soll die Teilzeitbeschäftigung vorzugsweise auf dem bisherigen Dienstposten, ersatzweise heimatnah aufgenommen werden können.
Weiterführende Intranet-Informationen:
A-1330/55 Personalführung bei Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten
Verbesserte IT-Ausstattung – mobiles Arbeiten
Mit der Maßnahme sollen neben den bestehenden mobilen Kommunikationsmöglichkeiten mithilfe von Notebooks (vgl. auch Maßnahme 4.2) auch Tablets und Smartphones für die dienstliche Nutzung bereitgestellt werden. Die Geräte sollen neben einer offenen auch eine sichere (verschlüsselte) Sprach- und Datenkommunikation ermöglichen und so insbesondere dazu beitragen, dass Beschäftigte, die sich häufig nicht an ihrem Büroarbeitsplatz aufhalten und dennoch kurzfristig in Entscheidungen einzubinden sind, uneingeschränkt dienstliche Informationen austauschen und kommunizieren können. Hierdurch können die betroffenen Beschäftigten ihre Arbeitsabläufe besser und flexibler organisieren und entsprechende Freiräume schaffen. Personal, das in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt ist, soll mit Vorrang ausgestattet werden.
Weiterführende externe Links:
Alltag
Alleinerziehend? Allein erziehend?
Familienservice
Rund um die Familie
Autonomie
Von Arbeitszeit und Arbeitsort
Vereinbarkeit
Pflege und Beruf
Dritte Lebensphase
Was ist nach dem Berufsleben?
Empty Nest
Was ist, wenn die Kinder weg sind?
Infopunkte
Unterstützung aus einer Hand
Presseartikel
Zum Theme Soldatenalltag
Links
Weiterführende Informationen