Änderung bei der Auslagenerstattung für Zweitwohnungen
Mit Urteil BVerfG vom 18.07.2018 wurde die Erhebung des Rundfunkbeitrags für Zweitwohnungen für verfassungswidrig erklärt.
Pressemitteilung vom 08.04.2016 – Nr. 063: Würdigung des Nachsynodalen Schreibens „Amoris Laetitia – Über die Liebe in der Familie“
Katholikenrat beim Katholischen Militärbischof für die Deutsche Bundeswehr
Am Weidendamm 2
10117 Berlin