Fachbereich II: „Ehe – Familie – Partnerschaft“

Erstattung von Betreuungskosten

Im Interesse einer einheitlichen Praxis innerhalb des Geltungsbereichs des BGleiG hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Abstimmung mit den obersten Bundesbehörden und dem Interministeriellen Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten der obersten Bundesbehörden Umsetzungsvorschläge für die Erstattung von Betreuungskosten gemäß § 10 Absatz 2 Satz 4 Nr. 2 BGleiG erarbeitet.

Diese finden Sie im zu diesem Beitrag verlinkten Dokument.

Empfehlung zur Erstattung von Betreuungskosten
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