Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Der Deutsche Bundestag hat am 19. Oktober 2016 das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verabschiedet.
Seit Jahresbeginn gilt die Soldatenarbeitszeitverordnung.
Die neue Verordnung soll den Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessern, indem sie die Belastung der Soldaten reduziert und den Dienst planbarer macht. Die regelmäßige Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten beträgt nun im Grundbetrieb 41 Stunden pro Woche.
Nachtrag:
Katholikenrat beim Katholischen Militärbischof für die Deutsche Bundeswehr
Am Weidendamm 2
10117 Berlin