Ehegattennotvertretungsrecht – das ist neu (seit 01.01.2023)
Seit dem 1. Januar 2023 ist eine umfangreiche Reform des Betreuungsrechts unter dem Namen „Ehegattennotvertretungsrecht“ in Kraft getreten.
Pressemitteilung vom 08.04.2016 – Nr. 063: Würdigung des Nachsynodalen Schreibens „Amoris Laetitia – Über die Liebe in der Familie“
Katholikenrat beim Katholischen Militärbischof für die Deutsche Bundeswehr
Am Weidendamm 2
10117 Berlin