Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Der Deutsche Bundestag hat am 19. Oktober 2016 das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verabschiedet.
Die neugefasste Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-2645/1 „Telearbeit und mobiles Arbeiten“ wurde von Sts Hoofe gebilligt und tritt nunmehr in Kraft.
Die ZDv A-2645/1 „Telearbeit“ (Version 1) sowie der Zentralerlass B-2645/4 „ortsunabhängiges Arbeiten“ werden gleichzeitig außer Kraft gesetzt.
Aus technischen Gründen im ZRMS ist die ZDv bisher noch nicht veröffentlicht. An einer Lösung wird derzeit gearbeitet.
Katholikenrat beim Katholischen Militärbischof für die Deutsche Bundeswehr
Am Weidendamm 2
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