Fachbereich II: „Ehe – Familie – Partnerschaft“

Das Bayerische Landespflegegeld

Die Bayerische Staatsregierung möchten ein wichtiges Signal setzen: Eine zukunftsfähige Pflegeinfrastruktur und die bestmögliche Unterstützung Pflegebedürftiger und pflegender Angehöriger sind Auftrag und Verpflichtung zugleich.

Aus diesem Grund wurde das Landespflegegeld beschlossen, für das man ab sofort einen Antrag stellen kann. Voraussetzung für den Antrag ist mindestens Pflegegrad 2.

Das Antragsformular kann auf der Internetseite www.landespflegegeld.bayern.de heruntergeladen werden und es liegt in

  • Finanzämtern,
  • Landratsämtern und beim
  • Zentrum Bayern Familie und Soziales

aus.

Der Bescheidversand erfolgt ab Ende August. Die Auszahlung beginnt im September.

Hinweis: Zahlreiche Fragen sind auf der Webseite der Bayerischen Staatsregierung unter der Rubrik „Häufig gestellte Fragen (FAQ)“  beantwortet.

Sollte Ihre Anfrage hierdurch nicht beantwortet werden können, so können Sie sich mit Ihrem Anliegen erneut an die E-Mail-Adresse Fragen.Landespflegegeld@stmflh.bayern.de wenden.

Das Bayerische Landespflegegeld
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