Die neugefasste Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-2645/1 „Telearbeit und mobiles Arbeiten“ wurde von Sts Hoofe gebilligt und tritt nunmehr in Kraft.

Die ZDv A-2645/1 „Telearbeit“ (Version 1) sowie der Zentralerlass B-2645/4 „ortsunabhängiges Arbeiten“ werden gleichzeitig außer Kraft gesetzt.

Aus technischen Gründen im ZRMS ist die ZDv bisher noch nicht veröffentlicht.An einer Lösung wird derzeit gearbeitet.