Fachbereich II: „Ehe – Familie – Partnerschaft“

Regelung A-2640/6 „Psychischen Fitness“ veröffentlicht

Zum 01.11.2023 wurde die neue Regelung A-2640/6 „Erhalt und Steigerung der Psychischen Fitness von Soldatinnen und Soldaten“ veröffentlicht

Kritische Ereignisse wie Anschläge, Gefechte, Unfälle oder vergleichbare Situationen sowie besondere Umstände im persönlichen Umfeld können die Psychische Fitness beeinträchtigen. Dazu zählen auch fordernde Übungsverpflichtungen und besondere Bedingungen, wie das Leben auf beengtem Raum ohne ausreichende Privatsphäre, die lange Trennung von Familie und Bezugspersonen und hohes Arbeitsaufkommen. In diesem Kontext wurden nunmehr mit der am 1. November 2023 in Kraft getretenen Allgemeinen Regelung „Psychische Fitness von Soldatinnen und Soldaten“ A-2640/6 erstmals alle Maßnahmen gebündelt.

Die Informationen dazu können unter folgendem Link (im Extranet !) eingesehen werden: https://ynside.extranet-bw.de/de/rund-um-dienst/betreuung-und-fuersorge/veroeffentlichung-der-a-2640-6-5702932

Regelung A-2640/6 „Erhalt und Steigerung der Psychischen Fitness von Soldatinnen und Soldaten“
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