Fachbereich II: „Ehe – Familie – Partnerschaft“

Allgemeine Regelung A-2645/5 „Kinderbetreuung“ überarbeitet

Seit dem 1. Oktober 2022 ist die überarbeitete Allgemeine Regelung A-2645/5 „Kinderbetreuung“ in Kraft.
Sie sorgt für mehr Handlungssicherheit und ein beschleunigtes Verfahren. Das kommt allen Akteuren zugute; insbesondere Bundeswehrangehörigen mit Kindern.

Mehr dazu im Extranet (!) des BMVg:
https://ynside.extranet-bw.de/de/organisation/bmvg/neues-aus-dem-bmvg/neufassung-der-allgemeinen-regelung-a-2645-5-5507442

Allgemeine Regelung A-2645/5 „Kinderbetreuung“ überarbeitet
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