Fachbereich II: „Ehe – Familie – Partnerschaft“

Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-2645/1 – „Telearbeit und mobiles Arbeiten“

Die neugefasste Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-2645/1 „Telearbeit und mobiles Arbeiten“ wurde von Sts Hoofe gebilligt und tritt nunmehr in Kraft.

Die ZDv A-2645/1 „Telearbeit“ (Version 1) sowie der Zentralerlass B-2645/4 „ortsunabhängiges Arbeiten“ werden gleichzeitig außer Kraft gesetzt.

 

Aus technischen Gründen im ZRMS ist die ZDv bisher noch nicht veröffentlicht. An einer Lösung wird derzeit gearbeitet.

Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-2645/1 „Telearbeit und mobiles Arbeiten“
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