Allgemeine Regelung A-2645/5 „Kinderbetreuung“ überarbeitet
Seit dem 1. Oktober 2022 ist die überarbeitete Allgemeine Regelung A-2645/5 „Kinderbetreuung“ in Kraft. Sie sorgt für mehr Handlungssicherheit .
Die neugefasste Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-2645/1 „Telearbeit und mobiles Arbeiten“ wurde von Sts Hoofe gebilligt und tritt nunmehr in Kraft.
Die ZDv A-2645/1 „Telearbeit“ (Version 1) sowie der Zentralerlass B-2645/4 „ortsunabhängiges Arbeiten“ werden gleichzeitig außer Kraft gesetzt.
Aus technischen Gründen im ZRMS ist die ZDv bisher noch nicht veröffentlicht. An einer Lösung wird derzeit gearbeitet.
Katholikenrat beim Katholischen Militärbischof für die Deutsche Bundeswehr
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