Änderung bei der Auslagenerstattung für Zweitwohnungen
Mit Urteil BVerfG vom 18.07.2018 wurde die Erhebung des Rundfunkbeitrags für Zweitwohnungen für verfassungswidrig erklärt.
Katholikenrat beim Katholischen Militärbischof für die Deutsche Bundeswehr
Am Weidendamm 2
10117 Berlin