Fachbereich II: „Ehe – Familie – Partnerschaft“

Umgang mit psychisch und/oder physisch Einsatzgeschädigten

Am 28. Februar wurde ein aktueller Leitfaden über den „Umgang mit physischen und/oder psychischen Einsatzgeschädigten in der Bundeswehr“ veröffentlicht, der die vorhandenen Kompetenzen, Verfahren und rechtlichen Rahmenbedingungen zusammenfasst.

Vorgesetzte, personalbearbeitende Stellen und Fachkräfte, aber auch Betroffene und deren privates wie berufliches Umfeld sollen dadurch befähigt werden, bei Anzeichen einer möglichen Einsatzschädigung die jeweils zuständigen Stellen zu informieren. Zudem soll es ermöglicht werden, Maßnahmen der militärischen und zivilen Personalführung zu koordinieren.

Absicht ist es, die Betroffenen frühzeitig einer zielgerichteten Diagnostik, Behandlung, Beratung und Betreuung zuzuführen und ihnen, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen die jeweils bestmögliche Unterstützung zu ermöglichen.

Umgang mit physischen und/oder psychischen Einsatzgeschädigten in der Bundeswehr
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