Fachbereich II: „Ehe – Familie – Partnerschaft“

Alltag von Angehörigen der Bundeswehr

Hier geht es um unser aller ganz normaler Alltag mit seinen routinemäßigen Abläufen, seinen sich wiederholenden Mustern von Arbeit und Arbeitswegen, Familienmanagement usw. – jedoch vor allem um die alltäglichen, besonderen Belastungen, denen wir als Soldatenfamilien immer wieder ausgesetzt sind.

Sie sind alleinerziehend? Oder allein erziehend – trotz Partnerschaft?

Die Anforderungen an Sie sind groß!

Allem und jedem gerecht zu werden, fordert und erfordert oft ein Übermaß an persönlichem Einsatz und Kraft.

Man hat das Gefühl, der Tag müsste, um alles schaffen zu können, viel mehr Stunden haben.

So vieles muss durchdacht, organisiert und gemanagt werden:

  • Versorgung, Betreuung und Erziehung des Kindes oder der Kinder
  • Unterstützung bis mögliche Pflege von Angehörigen
  • Sicherung des Einkommens
  • Haushalt und anderes mehr …

Viele Aspekte „Alleinerziehender“ treffen häufig auch auf alleinerziehende Soldaten-/innen, Soldatenpartner/-innen zu, deren Partner/-in im Auslandseinsatz, auf Lehrgängen oder, fern der Heimat, am Standort sind.

„Mein Problem ist eine gute Kinderbetreuung mit flexiblen Öffnungszeiten“, sagen Mütter und Väter und stellen auch klar, was nicht oder nur unter sehr erschwerenden Bedingungen möglich ist:

  • Schicht-, Abend- und Nachtdienste
  • Überstunden
  • Akute Erkrankung von Kindern und/ oder Alleinerziehenden

Auf alleinerziehenden Soldaten/- innen ruhen noch zusätzliche Belastungen, wie geforderte berufliche Spontanität: Tagungen, Lehrgänge, Einsatz, NRF-Status

Als sehr wichtig wird dabei erachtet – und das sagen uns Mütter und Väter mit diesen Anforderungen:

  • Je stabiler und funktionierender das soziale Netz – einschließlich guter Kinderbetreuung – ist, umso besser geht es Kindern und Erziehenden.
  • Je verständnisvoller ein Vorgesetzter, eine Vorgesetzte ist, umso leichter lässt sich manche Alltagsproblematik bewältigen.
  • Als enorm hilfreich stellt sich die langfristige Planbarkeit von Abwesenheit für Lehrgangszeiten oder für Einsatzzeiten dar.

Inhaltsverzeichnis

Tipp
Was viele wissen und viele nicht wissen ist, dass der Sozialdienst der Bundeswehr den Angehörigen der Bundeswehr und ihren Familien Beratung und Betreuung in allen sozialen Angelegenheiten bietet.

Familienservice

Die Aufgaben der Beauftragten umfassen alle Themen- und Handlungsfelder, die unmittelbar oder mittelbar eine Relevanz für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf/Dienst haben. Grundsätzlich gehören folgende Themenkomplexe zum Aufgabenbereich:

Hilfe und Unterstützung für Bundeswehrangehörige und deren Familie

Von Bundeswehrangehörigen wird eine hohe Mobilität und Einsatzbereitschaft verlangt. Sie sind durch Versetzungshäufigkeit, Einsatzzeiten und Lehrgangszeiten oftmals sehr belastet. Das hat vielfältige Auswirkungen auf Ehe, Partnerschaft und Familie. Sie dürfen zuverlässige und fürsorgliche Unterstützung ihres Arbeitgebers Bundeswehr bei der Gewährung der Vereinbarkeit erwarten.

Soldatinnen und Soldaten, Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte sollen ihre Arbeitszeit flexibler und individueller als bisher gestalten können. In Phasen hoher Arbeitsbelastung sollen sie künftig ein Zeitguthaben auf einem Langzeitkonto ansparen und dieses später ohne finanzielle Nachteile, zum Beispiel für Kinderbetreuung oder Pflege, Weiterbildung oder Freizeit, einsetzen können.

Staatssekretär Hoofe und der Hauptpersonalrat (HPR) beim Bundesministerium der Verteidigung haben am 16. September 2015 eine Rahmendienstvereinbarung zur Erprobung und Nutzung von Langzeitkonten durch Beamtinnen und Beamte unterzeichnet. Hiermit wurde die Möglichkeit geschaffen, Langzeitkonten für die Beamtinnen und Beamten in den Dienststellen der Bundeswehr einzuführen. Dazu bedarf es weiterer Dienstvereinbarungen mit den jeweils örtlichen Personalvertretungen.

Als Bestandteil der Zentralen Dienstvorschrift A-1420/34 (Anwendung und Umsetzung der Verordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten) sind die notwendigen Ausführungsbestimmungen zu Langzeitkonten der Soldatinnen und Soldaten in Kraft getreten.

Am 13.10.2021 wurde die ab dem Folgetag gültige Dienstvereinbarung zur Nutzung und Erprobung von Langzeitkonten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Staatssekretär Hoofe und dem HPR unterzeichnet.

Ein neu eingerichtetes Dienstposteninformationsportal soll alle Angehörigen der Bundeswehr über Stellen und Verwendungsmöglichkeiten im In- und Ausland informieren.
Das Dienstposteninformationsportal ist bereits seit dem 24. September 2015 online und wurde seitdem kontinuierlich – auch aufgrund einer Vielzahl eingebrachter Anregungen und Verbesserungsvorschläge der Nutzenden – weiterentwickelt.

Externe Weblinks
Informationen im Intranet
  • A-1420/34 (Anwendung der Verordnung über die Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten)
  • Dienstvereinbarung Tarifbeschäftigte (Intranet BMVg)
Dokumente

Kinderbetreuung

Die Bundeswehr setzt sich das Ziel, die vorhandenen Angebote einer flexiblen Kinderbetreuung für Angehörige der Bundeswehr in der Fläche bedarfsgerecht anzupassen. Handlungsmöglichkeiten reichen vom Erwerb von Belegrechten bis zum Aufbau von Großtagespflegen. In Ausnahmefällen kann bei entsprechendem Bedarf auch die Einrichtung einer Bundeswehr nahen Kindertagesstätte eine Option sein.

Der Bedarf an Kinderbetreuungsmaßnahmen ist naturgemäß ein fortwährender Prozess, Lücken werden geschlossen oder tun sich an anderer Stelle wieder auf.

Über die Bundesweite Kindergarten/Kindertagesstätten-Übersicht mit Suchfunktion finden Sie die passende Betreuungsart für Ihr Kind. Die Umkreissuche erleichtert dabei das schnelle Finden rund um Ihren Wohnort.

Externe Weblinks
Informationen im Intranet
  • Zentrale Dienstvorschrift A-2640/22 Vereinbarkeit von Familie und Dienst in den Streitkräften
  • Zentralerlass B-2640/13 Vereinbarkeit von Beruf und Familie für zivile Beschäftigte
  • Zentrale Dienstvorschrift A-2645/5 (Kinderbetreuung)

Unterstützung aus einer Hand

Betreuungsbüro am Standort

An jedem Standort der Bundeswehr wird für alle Bundeswehrangehörigen und deren Familien eine „Unterstützung aus einer Hand“ angeboten. Ihr Ansprechpartner vor Ort hilft und weiß, wer all Ihre Fragen kompetent beantworten und hilfreiche Tipps und Hinweise geben kann.

Das Pilotprojekt BETREUUNGsbüro wurde im Zeitraum vom 01.06.2014 – 31.05.2015 ursprünglich an elf Standorten durchgeführt und hat sich langfristig etabliert. Es dient den Familien als zentrale Ansprechstelle an einem Standort oder einem Standortbereich. Hier werden alle Informationen darüber gebündelt, welche internen und externen Angebote sozialer Dienstleistungen regional verfügbar sind. Eine fachliche Beratung findet allerdings nicht statt, sondern hier werden über die richtigen Zuständigkeiten, Sprechzeiten, telefonische Erreichbarkeiten und so weiter informiert.

Autonomie

Die Bundeswehr will die Möglichkeiten für zeitlich mobiles und ortsunabhängiges Arbeiten zügig und deutlich stärken.
Mit Langzeitarbeitskonten können Bundeswehrbeschäftigte in Zeiten höherer Arbeitsbelastung Zeitguthaben aufbauen.

Die angesparte Zeit kann dann – der persönlichen Lebenssituation angepasst und ohne finanzielle Einbußen – zum Beispiel für Kinderbetreuung oder Pflege, zur Weiterbildung oder zum Abbau von Belastungsspitzen eingesetzt werden. Mit deutlich erleichterten Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung oder Telearbeit lassen sich berufliche und familiäre Verpflichtungen in unterschiedlichen Lebensphasen besser miteinander vereinbaren. Darüber hinaus wollen wir Führen in Teilzeit fördern.

Telearbeit und mobiles Arbeiten

Mit Wirkung vom 15.07.2019 wurde die Zentrale Dienstvorschrift A-2645/1 „Telearbeit und mobiles Arbeiten“ in Kraft gesetzt.

Damit sind die Regelungen zur Telearbeit und dem mobilen Arbeiten in einer Vorschrift zusammengefasst worden. Des Weiteren wird zwischen mobilem Arbeiten I und mobilem Arbeiten II unterschieden, wobei die Möglichkeit der Nutzung und das Verfahren für mobiles Arbeiten II durch die Dienststellen in eigener Zuständigkeit geregelt werden.

Zeitgemäße Arbeitsmodelle und flexiblere Arbeitszeiten ermöglichen in vielen Fällen erst, dass Beschäftigte ihre beruflichen Aufgaben und ihre persönlichen Interessen sachgerecht miteinander verbinden können. Durch Telearbeit erhalten Bundeswehrangehörige Flexibilität durch mehr Souveränität in der Wahl des Arbeitsortes und der Arbeitszeit.

Die Telearbeit ermöglicht dem Bundeswehrangehörigen, ihre Arbeitsleistung auch am häuslichen Arbeitsplatz in der privaten Wohnung zu vereinbarten Präsenzzeiten sowie im Rahmen selbstbestimmter Arbeitszeit zu erbringen. Die so gewonnene Flexibilität trägt dazu bei, dass Beruf und Dienst besser auf familiäre Verpflichtungen und Verantwortungen abgestimmt werden können.

Telearbeit ist als Angebot der Dienststelle an alle Beschäftigten zu verstehen, für das keine besonderen Antragsgründe vorliegen müssen. Ansprechpartner zum Antrag auf Telearbeit und zum weiteren Verfahren ist der Vorgesetzte.

Mobiles Arbeiten I
Die Möglichkeit des Mobilen Arbeiten I soll Beschäftigten in temporären familiären Notsituationen ermöglichen, das besondere familiäre oder pflegerische Interesse mit den dienstlichen Erfordernissen in Einklang zu bringen. Mobiles Arbeiten kann nur bis zu 3 Monaten vereinbart werden. Darüber hinaus ist eine Verlängerung ausnahmsweise möglich.
Mobiles Arbeiten II
Mobiles Arbeiten II stellt eine unbürokratische Form des mobilen Arbeitens dar. Es ermöglicht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die über eine mobile Ausstattung verfügen, nach Absprache mit der direkten Vorgesetzten/dem direkten Vorgesetzten kurzfristig, anlassbezogen und unbürokratisch, mobil oder von zu Hause aus zu arbeiten.

Ortsunabhängiges Arbeiten

Im Rahmen eines vorübergehenden, ortsunabhängigen Arbeitens kann Bundeswehrangehörigen in familiären Notsituationen kurzfristig und unbürokratisch geholfen werden.

In Situationen, in denen etwa Familienangehörige von Bundeswehrangehörigen nicht oder nur unzureichend betreut werden können, oder die vorübergehende Anwesenheit von Pendlern bzw. Pendlerinnen zwingend zu Hause erforderlich ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Verpflichtung zur Dienst-/Arbeitsleistung in der Dienststelle individuell angepasst und notwendige mobile IT-Ausstattungen bereitgestellt werden.

Ansprechpartner zum Antrag auf ortsunabhängiges Arbeiten und zum weiteren Verfahren ist der Vorgesetzte.

Ein vereinfachtes und deutlich gestrafftes Genehmigungsverfahren für Telearbeit macht, unabhängig von Laufbahn und Statusgruppe, Tätigkeiten für die Bundeswehr örtlich und zeitlich flexibler und damit attraktiver. Die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf/Dienst wird zusätzlich durch die Bereitstellung von rund 3.000 mobilen IT-Arbeitsplatzausstattungen (Laptops) gefördert, mit denen insbesondere die Belastungen temporärer familiärer Notsituationen (z. B. Betreuungsengpässe) abgefedert werden können (ortsunabhängiges Arbeiten).

Die Zentrale Dienstvorschrift A-2645/1 „Telearbeit“ trat am 11. November 2015 in Kraft. Damit wurden die Rahmenbedingungen geschaffen, das Antrags- und Einrichtungsverfahren für Telearbeitsplätze auf insgesamt drei Monate zu verkürzen. Im Rahmen einer Vertragsanpassung sind hierzu die Leistungsverpflichtungen der BWI GmbH erhöht worden. Aufgrund eines unverändert hohen Antragsaufkommens kommt es derzeit allerdings noch zu Verzögerungen bei der technischen Einrichtung von Telearbeitsplätzen. Für das ortsunabhängige Arbeiten in familiären Notsituationen (Zentralerlass B-2645/4) sind bis Ende 2015 bundeswehrweit insgesamt rund 3.000 Laptops in 350 Laptop-Pools verteilt worden. Ende 2016 wurden darüber hinaus zusätzlich 3.000 Mobiltelefone für eine verbesserte mobile Erreichbarkeit bereitgestellt.

Informationen im Intranet
  • Zentrale Dienstvorschrift A 2645/1 „Telearbeit“
  • Fachinformation BMVg zur Telearbeit / Fact Sheet (BMVg)
  • Informationen zur technischen Realisierung Telearbeit (BAAINBw)
  • Zentrales Antragsmanagement Telearbeit (Intranet BAPersBw)
  • Zentralerlass B- 2645/4 „Ortsunabhängiges Arbeiten“
  • Zusätzliche Laptops: Mobiles Arbeiten in Ausnahmesituationen möglich

Führen in Teilzeit

Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse sind Formen der Beschäftigung, die in Deutschland eine lange Tradition haben und im Interesse von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitgebern an einer flexiblen Organisation der Arbeit auch in Zukunft erforderlich sind.

Die Ausweitung von Teilzeitarbeit hat eine erhebliche beschäftigungspolitische Bedeutung. Darüber hinaus ist nicht diskriminierende Teilzeit für die tatsächliche Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern eine wesentliche Voraussetzung.

Ziel des Gesetzes ist es, Teilzeitarbeit zu fördern, die Voraussetzungen für die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge festzulegen und die Diskriminierung von teilzeitbeschäftigten und befristet beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verhindern.

Flexible Arbeitszeiten haben in der Arbeitswelt eine wachsende Bedeu­tung. Teilzeitbeschäftigung hat sich im Arbeitsleben zu einer regulären Beschäftigungsform neben der Vollzeitbeschäftigung entwickelt. Der öffentliche Dienst des Bundes hat diese Entwicklung auch vollzogen. Die Beschäftigung mit reduzierter Arbeitszeit ist fester Bestandteil des Dienst­rechts.

Die Teilzeit gibt den Beschäftigten mehr Zeit für die Familie. Sie bietet in­dividuelle Lösungen, um Beruf und Privatleben miteinander in Einklang zu bringen und eröffnet dadurch Perspektiven für die eigene Berufstätig­keit. Teilzeit ist eine weitere Option neben der Vollzeit oder dem Ausschei­den aus dem Beruf.

Informationen im Intranet
  • A-1330/55 Personalführung bei Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten
  • A1-1330/0-5004 (Nutzung von militärischen Kompensationsdienstposten bei Teilzeitbeschäftigungen)

Teilzeitbeschäftigung

während des Anspruchs auf Elternzeit

Die Bundeswehr will für ihre Beschäftigten in besonders sensiblen Familienphasen mehr zeitliche Flexibilität bieten. Deswegen sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen der Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten während des Zeitraums ihres Anspruchs auf Elternzeit verbessert werden. In dieser sensiblen Zeit sollen die Soldatinnen und Soldaten grundsätzlich nicht zu Auslandsverwendungen herangezogen werden oder an Übungen teilnehmen müssen. In diesen Fällen bedarf es für die Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung (oder wirkungsgleiche Entscheidungen) eines Zustimmungsvorbehalts des Bundesministeriums der Verteidigung. In dieser Phase soll die Teilzeitbeschäftigung vorzugsweise auf dem bisherigen Dienstposten, ersatzweise heimatnah, aufgenommen werden können.

Informationen im Intranet
  • A-1330/55 Personalführung bei Teilzeitbeschäftigung von Soldatinnen und Soldaten
Krisenkompass.de

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