Im Interesse einer einheitlichen Praxis innerhalb des Geltungsbereichs des BGleiG hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Abstimmung mit den obersten Bundesbehörden und dem Interministeriellen Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten der obersten Bundesbehörden Umsetzungsvorschläge für die Erstattung von Betreuungskosten gemäß § 10 Absatz 2 Satz 4 Nr. 2 BGleiG erarbeitet.
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Katholikenrat beim Katholischen Militärbischof für die Deutsche Bundeswehr
Am Weidendamm 2
10117 Berlin