Fachbereich II: „Ehe – Familie – Partnerschaft“

Ver­sich­er­ten­ent­last­ungs­ge­setz (GKV-VEG)

Ab dem 1. Januar 2019 wird für ehemalige Zeitsoldatinnen und -Soldaten ein einheitlicher Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung ermöglicht.

Die Soldatinnen und Soldaten erhalten ein Beitrittsrecht zur freiwilligen Versicherung.

Außerdem erhalten sie nach Ende ihrer Dienstzeit einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen, der anstelle der bisherigen Beihilfe geleistet wird.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG)
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