Fachbereich II: „Ehe – Familie – Partnerschaft“

Soldatenarbeitszeit­verordnung

Seit Jahresbeginn gilt die Soldatenarbeitszeitverordnung.

Die neue Verordnung soll den Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessern, indem sie die Belastung der Soldaten reduziert und den Dienst planbarer macht. Die regelmäßige Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten beträgt nun im Grundbetrieb 41 Stunden pro Woche.

Nachtrag:

  • 2019 – Link wurde korrigiert, da das ursprüngliche Linkziel nicht mehr existiert.
Seit Jahresbeginn tritt die neue Soldatenarbeitszeitverordnung in Kraft
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