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Hier: Entscheidungen von Ehepartnern ohne Vollmacht

Es handelt sich nicht um ein Urteil, sondern um eine Gesetzesinitiative.
(Der BGH hat sich 2017 auch zum nötigen Inhalt von Patientenvollmachten geäußert, aber das geht in eine andere Richtung).

Eheleute sollen künftig automatisch als Betreuer eingesetzt werden, wenn der Partner schwer verunglückt oder psychisch erkrankt. Das sah offenbar eine Kabinettsvorlage von Bundesjustizminister Heiko Maas aus dem Februar 2017 vor. Der Vorlage zufolge sollen Verheiratete künftig berechtigt sein, für ihren Partner Entscheidungen über Untersuchungen, Behandlungen und Operationen zu treffen, „wenn der andere Ehegatte aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung diese Angelegenheiten nicht besorgen kann“. Bislang ist dafür eine schriftliche Vollmacht erforderlich – oder ein vorläufiger Betreuer muss bestellt werden.

Zuvor gab es einen noch weiterreichenden Vorstoß des Bundesrates (18/10485, Gesetzentwurf zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten), der vorsah, dass Ehe- und Lebenspartner nicht nur in gesundheitlichen, sondern auch finanziellen Dingen entscheiden sollen. Erste Lesung war im Februar, die Expertenanhörung im März. Der aktuelle Stand der Dinge ist derzeit unbekannt.