Ein Kind bearbeitet mit kreativen Werkzeugen wie Farben, Stickern und anderen Geräten Steine
Foto: Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch Sigmund // Unsplash

Seit dem 1. Oktober 2022 ist die überarbeitete Allgemeine Regelung A-2645/5 „Kinderbetreuung“ in Kraft.
Sie sorgt für mehr Handlungssicherheit und ein beschleunigtes Verfahren. Das kommt allen Akteuren zugute; insbesondere Bundeswehrangehörigen mit Kindern.

Mehr dazu im Extranet des BMVg:
https://ynside.extranet-bw.de/de/organisation/bmvg/neues-aus-dem-bmvg/neufassung-der-allgemeinen-regelung-a-2645-5-5507442