Der Deutsche Bundestag hat am 19. Oktober 2016 das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und Soldatinnen und Soldaten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften verabschiedet.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels hat der Bund als moderner Arbeitgeber nun auch für die Beamtinnen und Beamten sowie die Soldatinnen und Soldaten einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit eingeführt.

Mit den Durchführungshinweisen vom 20. Dezember 2016 zu den neuen gesetzlichen Regelungen des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) und des Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) soll eine einheitliche Anwendung auf die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten im Bundesdienst sichergestellt werden. <<<Ausführungen weiterlesen>>>