Seit Jahresbeginn gilt die Soldatenarbeitszeitverordnung.

Die neue Verordnung soll den Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessern, indem sie die Belastung der Soldaten reduziert und den Dienst planbarer macht. Die regelmäßige Arbeitszeit der Soldatinnen und Soldaten beträgt nun im Grundbetrieb 41 Stunden pro Woche.